Was muss, das muss:
Punkteabbau FES
ASP-Punkteabbauseminar wird durch FES-Fahreignungsseminar ersetzt!
Kraftfahrer mit Eintragungen (Punkten) im Fahreignungsregister (ehem. Verkehrszentralregister) können freiwillig an Aufbauseminaren, sogenannten FES-Kursen, teilnehmen.
Das Seminar teilt sich auf in eine
•verkehrspädagogische Teilmaßnahme von 2 Modulen zu je 90 Minuten (Durchführung durch speziell geschulten Fahrlehrer in unserer Fahrschule)
•verkehrspsychologische Teilmaßnahme von 2 Sitzungen zu je 75 Minuten (Durchführung durch eine/n Verkehrspsychologin/en).
Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems
1 - 3 Punkte: Vormerkung. Die Fahrerlaubnisinhaber werden von der Vormerkung nicht gesondert informiert. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich. Dies hat einen Abbau eines Punktes .
4 - 5 Punkte: Ermahnung. Die Fahrerlaubnisinhaber werden zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde ermahnt. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich. Dardurch wird 1 Punkt abgebaut.
6 - 7 Punkte: Verwarnung. Die Fahrerlaubnisinhaber werden zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde verwarnt. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich; ein Punkteabbau ist nicht mehr möglich.
8 und mehr Punkte: Enziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Lasse es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen und absolviere schon bei wenigen Punkten einen FES-Kurs.