B-196

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B

Theoretische Schulung: mindestens 4 Unterrichtseinheiten Zweirad zu je 90 Minuten; keine Theorieprüfung nötig

Praktische Schulung: mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten; keine Praxisprüfung nötig

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/kg, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, erteilt werden.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung B196 hat der Teilnehmer während der praktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle.

B-17

Mindestalter : 17 Jahre

Vorbesitz:  - 
Befristung:  bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson; danach ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet. Unsere Empfehlung: mit ca. 16 1/2 Jahren starten, sodass die Führerscheinausbildung ohne Stress parallel zur Schule oder Lehre absolviert werden kann.

 Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische Unterrichtsinhalte entsprechen der Klasse B.

Einschluss: AM, L

Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit von jungen Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist allerdings an bestimmte Auflagen gebunden:

• Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen/d nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren

• Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eintragen sein; es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden

• Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein

• Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein

• Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben

• Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Dir von Deiner zuständigen Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein ausgehändigt und die Fahrerlaubnis erteilt.


B

Mindestalter : 18 Jahre 
Vorbesitz:  - 
Befristung:  15 Jahre

Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz. Außerdem darfst Du mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B alle Anhänger bis 750 kg zG mitführen; bei Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.

- Einschluss: AM, L

Zu Beginn der Führerscheinausbildung wird ein persönliches Gespräch mit Dir den gemeinsamen "Fahrplan" mitbestimmen. Denn nur wer Spass an der Ausbildung hat, lernt erfolgreich! Unsere erfahrenen Fahrlehrer werden Dich Schritt für Schritt an die Herausforderung Straßenverkehr und Prüfung heranführen.

Unterrichtsinhalte Theorie:

· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
· 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

B 197- Automatik

Stand Januar 2020: wenn ein Fahrschüler/-in/d die Führerscheinausbildung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe mit Bestehen der praktischen Prüfung abschließt, so darf anschließend nur auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gefahren werden.

Eine Änderung ist zeitnah geplant: die Führerscheinausbildung , sowie die Praxisprüfung kann dann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgeschlossen werden und der Führerscheininhaber kann entscheiden, ob er Schalt- oder Automatikgetriebe fahren möchte. Geplante Voraussetzungen sind im Rahmen der Führerscheinausbildung dann, dass mindestens 10 Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden müssen.




BE

Mindestalter: 18 Jahre   (17 Jahre bei BF 17)
Vorbesitz: B                 (B 17)
Befristung: 15 Jahre (ab Prüfung 19.01.2013)

Du benötigst einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG. ziehen möchtest. Du darfst B-Fahrzeug-Kombinationen bis 7 t zG. führen.

Einschluss: keiner

Zu Beginn der Führerscheinausbildung wird ein persönliches Gespräch mit Dir den gemeinsamen "Fahrplan" mitbestimmen. Denn nur wer Spass an der Ausbildung hat, lernt erfolgreich! Unsere erfahrenen Fahrlehrer werden Dich Schritt für Schritt an die Herausforderung Straßenverkehr und Prüfung heranführen. Prüfungsinhalte wie Verbinden und Trennen von Fahrzeugen oder Rangieren mit unserem Anhänger WM Meyer werden für Dich nach erfolgreicher Ausbildung kein Problem mehr darstellen. Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

B-96

Mindestalter : 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17
Vorbesitz:      Klasse B bzw. BF17
Befristung:     15 Jahre

Kraftwagen der Führerscheinklasse B mit Anhänger über 750 kg zG. - die zulässige Gesamtmasse ist auf max. 4.250 kg begrenzt.

Theoretische Schulung:

Die theoretische Schulung umfasst mindestens 2 1/2 Stunden (150 Min.) und dient in erster Linie zur Auffrischung theoretischer Kenntnisse, sowie der Ausbildung praktischer Fähigkeiten im Umgang mit den Fahrzeugkombinationen. Themen wie z.B. richtige Beladung, Fahrzeugdynamik, Verkehrsvorschriften, Kupplungsmechanismus etc. werden behandelt.

Praktische Schulung:

Die praktische Schulung umfasst mindestens 3 1/2 Stunden (210 Min.) und dient vor allem für Übungen wie Beschleunigen, Verzögern, Wenden, Spurwechsel, Bremsen und Ausweichen, An- und Abkuppeln, sowie zum Einparken.

Fahrpraktische Übungen

Die fahrpraktische Übung umfasst mindestens 1 Stunde (60 Min.). Themen wie die Vorbereitung und Kontrolle auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, spezielle Fahrübungen, sowie Verhaltensweisen im Straßenverkehr werden gelehrt.

Der Fahrschüler/in/d erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrschulung. Diese ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen; diese trägt dann die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein ein.