Was muss, das muss:

Punkteabbau FES

 
 

ASP-Punkteabbauseminar wird durch FES-Fahreignungsseminar ersetzt!

Kraftfahrer mit Eintragungen (Punkten) im Fahreignungsregister (ehem. Verkehrszentralregister) können freiwillig an Aufbauseminaren, sogenannten FES-Kursen, teilnehmen.

Das Seminar teilt sich auf in eine

•verkehrspädagogische Teilmaßnahme von 2 Modulen zu je 90 Minuten (Durchführung durch speziell geschulten Fahrlehrer in unserer Fahrschule)

•verkehrspsychologische Teilmaßnahme von 2 Sitzungen zu je 75 Minuten (Durchführung durch eine/n Verkehrspsychologin/en).


Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems

1 - 3 Punkte: Vormerkung. Die Fahrerlaubnisinhaber werden von der Vormerkung nicht gesondert informiert. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich. Dies hat einen Abbau eines Punktes .

4 - 5 Punkte: Ermahnung. Die Fahrerlaubnisinhaber werden zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde ermahnt. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich. Dardurch wird 1 Punkt abgebaut.

6 - 7 Punkte: Verwarnung. Die Fahrerlaubnisinhaber werden zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde verwarnt. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich; ein Punkteabbau ist nicht mehr möglich.

8 und mehr Punkte: Enziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde.  

Lasse es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen und absolviere schon bei wenigen Punkten einen FES-Kurs.

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