Hilfen für auffällig gewordene Fahrer - (ASP) Punkteabbau Flensburg
Statistik
Im Verkehrs-Zentralregister Flensburg sind über 6,5 Millionen Verkehrsteilnehmer registriert, von den
Kraftfahrern also ca. 12%. Von den davon Betroffenen haben 4,2% 9 und mehr Punkte. 10% haben 3 und mehr
Verstöße begangen. Nur 3 von 1000 Verkehrssündern erreichen zur Zeit 18 Punkte.
Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen haben Fahrer, die 14 und mehr Punkte aufweisen,
ein dreimal höheres Unfallrisiko als andere Kraftfahrer.
Aufbauseminare
Für Mehrfach-Verkehrssünder wurde in Deutschland ein neues System eingeführt, das verstärkt
auf Hilfe durch Schulungsmaßnahmen setzt. Derjenige, der freiwillig ein Aufbauseminar besucht,
wird mit einem Punkt-Rabatt seines Kontos im Verkehrszentralregister belohnt.
Aber auch derjenige, der dieses Angebot nicht wahrgenommen hat, verliert bei 14 Punkten noch
nicht seine Fahrerlaubnis (alte Regelung mit Prüfung bei 14 Punkten), sondern wird zunächst zur
Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) veranlasst. Dort werden ihm Rücksichtnahme und ein
verändertes Risikobewusstsein nahegebracht. Nur wenn er die Teilnahme daran verweigert,
droht ihn die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bei 18 Punkten allerdings wird nach neuem Recht die Fahrerlaubnis ohne wenn und aber entzogen.
Im neuen System kann der Betroffene aber auf insgesamt 6 Rabatt-Punkte kommen, so dass ihn
die Entziehung der Fahrerlaubnis praktisch erst bei 24 Punkten trifft.
Jeder Autofahrer hat auch die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg seinen
eigenen Punktestand zu erfragen. Die Auskunft ist kostenlos, jedoch muss bei der Anfrage die
Unterschrift beglaubigt sein.
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
Das gilt auch, wenn vorher ein Aufbau-Seminar für Fahranfänger besucht wurde. Maßgebend
für die Fristberechnung ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.
Aufbauseminare für mehrfach auffällige Kraftfahrer
Punkte Maßnahme Rabatt
8 bis 13 Punkte Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit eines freiwilligen Aufbauseminars
mit Punkterabatt
bei 8 Punkten: 4 Punkte
bei 9-13 Punkten: 2 Punkte
bei 14-17 Punkten: Aufbauseminar Pflicht
für Auffällige, die vorher an keinem Seminar teilgenommen haben, kein Rabatt
auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde auch die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.
Die Durchführung obliegt Fahrlehrern mit Seminarerlaubnis.
Ausnahme: Seminare für Alkohol und Drogen-Auffällige oder:
Verwarnung für Auffällige, die Aufbauseminar schon besucht haben.
Zusätzlich erfolgt die Drohung, dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Weiter erfolgt der Hinweis, dass eine verkehrspsychologische Beratung freiwillig möglich ist.
Betroffene müssen aber erst das Aufbauseminar besucht haben, bevor sie eine verkehrs-
psychologische Beratung nutzen können. Die Durchführung unterliegt Diplom-Psychologen mit
besonderer Zulassung. Eine Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
bei 18 Punkten und mehr: Entzug der Fahrerlaubnis
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